Rechtsprechung
BGH, 16.12.2009 - 2 StR 532/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 64 Satz 2 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
Unzureichende Darlegung der konkreten Erfolgsaussicht bei der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt; Verschlechterungsverbot - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Gerichts hinsichtlich der Anordnung eines Maßregelvollzugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung eines Gerichts hinsichtlich der Anordnung eines Maßregelvollzugs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.12.2009 - 2 StR 532/09
- BGH, 10.02.2010 - 2 StR 532/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.2008 - 5 StR 624/07
Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Ausnahme bei dringendem …
Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 532/09
Dem entsprechend kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte durch die denkbare Nichtanwendung der Vollstreckungsregeln des § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB beschwert sein kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07).
- BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Der Ausspruch über den vorweg zu vollziehenden Teil der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe war aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 16. Juni 2014 gemäß den Vorgaben des § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB abzuändern; das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11, Rn. 2; Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 532/09, StraFo 2010, 117 mwN). - BGH, 07.06.2011 - 4 StR 168/11
Bemessung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB (bereits eingeleiteter …
Der Senat hat den Ausspruch über den vorweg zu vollziehenden Teil der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 29. April 2011 gemäß den Vorgaben des § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB (i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB) abgeändert; das Verschlechterungsverbot in § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 532/09, StraFo 2010, 117 m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 10.02.2010 - 2 StR 532/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Anhörungsrüge aufgrund fehlender Mängel bei der Anhörung des Verurteilten
- rechtsportal.de
Zurückweisung einer Anhörungsrüge aufgrund fehlender Mängel bei der Anhörung des Verurteilten
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.12.2009 - 2 StR 532/09
- BGH, 10.02.2010 - 2 StR 532/09
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11
Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)
Die Zurücknahme ist daher gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 StR 532/09).